AGB

AGB von Lambda Audio stand 01/2018

  1. ALLGEMEINES

1.1 Die Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen der LAMBDA AUDIO Music Production (nachfolgend nur Lambda Audio benannt) gelten für alle Auftragsproduktionen. Sie gelten grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages.  Diese Liefer- und Verkaufsbestimmungen (nachstehend "AGB" genannt) bilden einen integrierenden Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages zwischen Lambda Audio, als Verkäufer und dem Käufer. Sollte der Käufer Verbraucher im Sinne § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sein, so gehen im Fall eines Widerspruches zwischen diesen Bedingungen und dem KSchG die zwingenden Bestimmungen des KSchG vor

1.2 Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, wie insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht akzeptiert und sind somit nicht Vertragsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Bewilligungen durch Lambda Audio.

1.3 Eine rechtliche Bindung des Tonstudios tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Anbotes oder die Unterfertigung des Vertrages ein.

  1. KOSTEN/ PREISE

2.1 Die vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich immer frei ab Lager Himberg in Euro und beinhalten sämtliche Herstellungskosten. zuzüglich, bzw. bei Endkunden inklusive, der Umsatzsteuer im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß. Im Preis sind Versand, Versicherung, Zoll und sonstige Nebendienstleistungen nicht enthalten.

2.2. Der Versand erfolgt nach der freien Wahl von Lambda Audio. Lambda Audio liefert in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers.

2.3 Werden Preise nach Stunden berechnet, ist einzig die von Lambda Audio gemessene Zeit maßgebend, wobei jede angefangene Stunde voll berechnet wird. Auf Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Sonderleistungen (Organisation, Auswahl der Sprecher, Gastmusiker etc.) kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn die Herstellung des Tonträgers aus irgendeinem Grund nicht zustande kommt. Der Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuell von ihm veranlasste fachliche Beratung.

  1. HERSTELLUNG, ÄNDERUNG, ABNAHME, LIEFERFRIST

3.1 Die Produktion beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt nach Anzahlung, sollte eine solche vereinbart worden sein. Für vom Auftraggeber mangelhafte oder beschädigte Datenträger oder Audiofiles kann das Tonstudio keine Verantwortung übernehmen.

3.2 Aufnahmetermine sind für Auftraggeber und gebuchte Sprecher/Musiker verbindlich, auch dann, wenn aus Gründen branchenbedingter Flexibilität kein Schriftverkehr existiert. Für ausgefallene oder verschobene Termine, deren Ursache nicht das Tonstudio selbst ist, wird keine Haftung übernommen. Bei Nichteinhaltung von Terminen trägt der Auftraggeber die Kosten der Ausfallhonorare, sofern sie nicht rechtzeitig storniert wird. Storno ist bei uns bis 2 Tage vor Termin problemlos möglich, bis 1 Tage vor Termin aber nur mit 70 % Stornogebühr. Bei späterer Absage kommt der volle Betrag zur Verrechnung!

3.3 Die technische Ausgestaltung des Tonträgers obliegt nur Lambda Audio. Auf Wunsch des Auftraggebers ist dieser berechtigt bei der Herstellung anwesend zu sein. Lambda Audio informiert den Auftraggeber über den Abschluss der Herstellungsarbeiten; vereinbart mit ihm einen Zeitpunkt für die Abnahmevorführung beziehungsweise erfolgt auf Wunsch auch eine Bereitstellung digitaler Referenzfiles.

3.4 Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat Lambda Audio unverzüglich nach Vorführung des Tonträgers die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Mängelrügen sind längstens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind gleichzeitig die beanstandeten Tonträger Lambda Audio zur Verfügung zu stellen.

3.5 Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Tonträgers Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Tonstudiobetrieb ist verpflichtet und alleinig berechtigt Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des Auftraggebers zu einer anderen Kalkulation als der vor Produktionsbeginn genehmigten führen.

3.6 Lieferfristen und Termine sind verbindlich. Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der Auftraggeber. Das Tonstudio ist nicht verpflichtet, das Originalton- und/oder Bildmaterial aufzubewahren.

3.7 Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die Lambda Audio die Lieferungen oder den Transport erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eintretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streiks, Personalmangel, Umweltkatastrophen, höhere Gewalt odgl. – hat Lambda Audio auch bei verbindlich vereinbarten Fristen diese nicht einzuhalten. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers ist daher in diesen Fällen ausgeschlossen. Sieht der Vertrag mehrere Teillieferungen vor, so ist jede Teillieferung für sich als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen.

  1. HAFTUNG

4.1 Der Tonstudiobetrieb verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen. Das Tonstudio verpflichtet sich des Weiteren nur für jene Abnahme/Mastermedien oder Files die Verantwortung zu übernehmen, welche sich technisch zu Vervielfältigung beziehungsweise zur Ausstrahlung eignen. Der Auftraggeber ist für den Inhalt dieser Abnahme/Mastermedien oder Files selbst verantwortlich, jegliche Vervielfältigung sonstiger, nicht als Abnahme oder Master gekennzeichneten Medien erfolgt ebenfalls auf Gefahr des Auftraggebers.

4.2 Tritt bei der Herstellung des Tonträgers ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat Lambda Audio oder deren Befugten nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Tonträgers, die weder vom Tonstudiobetrieb noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind die bisher erbrachten Leistungen Lambda Audio trotzdem zu entgelten.

4.3 Sachmängel, die von Lambda Audio nach Prüfung anerkannt werden, sind vom Tonstudio zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers durchgeführt werden, kann der Tonstudiobetrieb nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Der Tonstudiobetrieb ist berechtigt die Beseitigung der Mängel solange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.

4.4 Bei Verlust oder Beschädigung von vom Auftraggeber dem Tonstudiobetrieb zur Bearbeitung übergebener Materialien, beschränkt sich die Haftung nur auf die Ersatzlieferung von Ton- und/oder Bildträgermaterial in Stückzahl oder Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile, sofern nicht Vorsatz oder grober fahrlässiger Umgang die Ursache darstellt. Bei einer Beschädigung von Computerdatenträgern wird kein Ersatz geleistet. Eine Verpflichtung von Lambda Audio Versicherungen abzuschließen besteht nicht.

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Sofern nichts anders vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 50% bei Auftragserteilung 50% bei Lieferung des Tonträgers

5.2 Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen Honorarforderungen bzw. Rechnungen von Lambda Audio ist nicht möglich. Die seitens Lambda Audio gelegten Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber 15 % Verzugszinsen pro Jahr sowie Mahnspesen zu leisten. Der Kunde verpflichtet sich, alle, dem Auftragnehmer entstehenden Kosten für die Forderungsbetreibung, insbesondere die Kosten eines konzessionierten Inkassobüros gem. Honorarrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer 1993, begrenzt gemäß BGBL 141/1996 sowie 15% Verzugszinsen zu ersetzen. Für Aufträge, bei denen seitens Lambda Audio im Voraus zu finanzierende Auftragswert zumindest EUR 2.000,- beträgt, hat der Auftraggeber 50% des Auftragswertes noch vor Beginn der Leistungserstellung zu bezahlen. Geschieht dies nicht, kann die Lambda Audio ohne weitere Angaben von Gründen sofort vom Auftrag zurücktreten.

  1. URHEBERRECHTE, VERWERTUNGSRECHTE

6.1 Alle vom Tonstudio gelieferten und produzierten Waren, sowie Rechte aus Leistungen bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber (einschließlich Zinsen und Nebenkosten) Eigentum von Lambda Audio. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des aufrechten Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne schriftliche Einwilligung des Tonstudiobetriebes unzulässig und unwirksam. Der Kunde erhält erst nach vollständiger Bezahlung die entsprechenden Nutzungsrechte. Einschränkungen gibt es diesbezüglich bei Musikkompositionen, Musikproduktionen, Musikbearbeitungen, Remixes u.ä.: Hier werden die Nutzungsrechte gesondert verrechnet und sind in der Regel zeitlich, örtlich und medial begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, Lambda Audio jeden weiteren Einsatz außerhalb der erworbenen Nutzungsrechte zu melden und die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben.

6.2 Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung von Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt. Des Weiteren erklärt der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Leistungsrechte bzw. urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu sein und/oder im Besitz ausreichender Berechtigung seitens des Urhebers bzw. Rechteinhabers zu sein.

6.3 Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an den Tonstudiobetrieb stellen sollten und verpflichtet sich, den Tonstudiobetrieb schad- u. klaglos zu halten.

6.4 Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von Lambda Audio vorgenommen werden.

  1. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

7.1 Falls mehrere Auftraggeber Lambda Audio den Auftrag für ein Werk erteilen, so ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Tonstudio Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Tonwerkes verantwortlich zeichnet.

7.2 Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt.

7.3 Die von Lambda Audio gelieferten und/oder bearbeiteten Tonträger bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten Eigentum von Lambda Audio. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des aufrechten Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne schriftliche Einwilligung des Tonstudiobetriebes unzulässig und unwirksam. Lambda Audio steht das Recht der Zurückbehaltung von Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat oder die beim Tonstudiobetrieb lagern bzw. für den Auftraggeber hergestellt wurden so lange zu, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber getilgt sind. Eine Haftung für überlassene Gegenstände wird nicht übernommen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diese lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers beim Tonstudiobetrieb, welcher auch berechtigt ist, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten aufbewahren zu lassen. Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Tonstudiobetriebes in Himberg.

  1. GERICHTSSTAND

8.1 Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Tonstudiobetriebes zuständige Gericht vereinbart. Dieses Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen. Die Bestimmungen des Uncitral-Kaufrechtes werden einvernehmlich ausgeschlossen.

  1. Sonstiges

9.1. Alle von Lambda Audio zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeichnungen, Prospekte, Noten etc.) bleiben geistiges Eigentum von Lambda Audio.


9.2. Die Ansprüche des Käufers aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von Lambda Audio abgetreten werden.


9.3. Die Abtretung von Forderungen gegen Lambda Audio an Dritte ist ausgeschlossen, sofern Lambda Audio der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um gemäß §8 Absatz7 des AGB (Gewährleistungsansprüche) Ansprüche handelt, wird Lambda Audio die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die das Interessen von Lambda Audio an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.


9.4. Lambda Audio ist berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten sowie an mit Lambda Audio wirtschaftlich verbundene Unternehmen im In-und Ausland weiterzugeben. Lambda Audio garantiert, dass keine Kundendaten zu Werbe- und Marketingzwecken an Dritte weitergeben oder weiterverkauft werden.